Vorsitzender der Polizeistiftung - Rainer Axer
Rainer Axer
Vorsitzender
Polizeistiftung NRW beim IM NRW
Polizeihauptpersonarat
Friedrichstr. 62-80
40217 Düsseldorf
0211/8713345 Email: Rainer Axer
Meike to Baben
stellvertretender Vorsitzende
Polizeistiftung NRW beim IM NRW
Polizeihauptpersonalrat
Friedrichstr. 62-80
40217 Düsseldorf
Tel.: 0211/8713392 Email: Meike ToBaben
Jochen Fier
Polizeipräsidium Krefeld
Nordrwall 1-3
47798 Krefeld
Tel. 02151/ 6344315 Email: Jochen Fier
Erika Ullmann-Biller
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Philipp-Schneider-Str. 8
50171 Kerpen
Schwerbehindertenvertretung und
Hauptschwerbehindertenvertretung der
Polizei NRW beim Innenministerium NRW
Tel.: 0211/8713288 Email Erika Ullmann-Biller
Jürgen Franke
Kreispolizeibehörde Soest
Roßfeld 2
59557 Lippstadt
Tel: 02921/9100-0 Email: Jürgen Franke
weitere Informationen
Verbunden mit dem Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer ist die Stiftung berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Spendenquittungen auszustellen.
Die Nordrhein-Westfälische Polizei-Stiftung ist nach § 5 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Stiftung fördert mildtätige Zwecke. Sie ist somit als gemeinnützig anerkannt.
Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern aller im Polizei-Hauptpersonalrat vertretenen Berufsvertretungen / Gewerkschaften
1. Gewerkschaft der Polizei (GdP)
2. Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
3. Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Seit Inkrafttreten der neuen Stiftungssatzung kann der Vorstand um zwei zusätzliche Mitglieder erweitert werden, die nicht gleichzeitig dem Polizei-Hauptpersonalrat angehören müssen.
Neben den Aufgaben, die sich durch die Stiftungs-Satzung einerseits und das Stiftungsrecht andererseits ergeben, ist es das Bestreben und die Aufgabe des Vorstandes, die Nordrhein-Westfälische Polizei-Stiftung darzustellen.
Dazu nehmen wir an Veranstaltungen und Ausstellungen der Polizei oder mit Polizeibezug teil.
Schließlich ist es vorrangige Aufgabe einer Stiftung, Geld zu sammeln, das den Betroffenen und deren Angehörigen zugute kommt.
Die Aufgaben ergeben sich aus dem Satzungsauftrag. Die Stiftungs-Satzung bildet den Rahmen für das Handeln des Vorstandes.