Der Vorstand

  • Rainer Axer,
  • Meike to Baben 
  • Erika Ullmann-Biller
  • Jochen Fier 
  • Jürgen Franke

Der Vorstand

Kontaktdaten

 

Vorsitzender der Polizeistiftung - Rainer Axer

Rainer Axer

Vorsitzender
Polizeistiftung NRW beim IM NRW

Polizeihauptpersonarat
Friedrichstr. 62-80
40217 Düsseldorf

0211/8713345  Email: Rainer Axer

Meike to Baben

stellvertretender Vorsitzende
Polizeistiftung NRW beim IM NRW

Polizeihauptpersonalrat
Friedrichstr. 62-80
40217 Düsseldorf

Tel.: 0211/8713392  Email: Meike ToBaben

Jochen Fier


Polizeipräsidium Krefeld
Nordrwall 1-3
47798 Krefeld

 Tel. 02151/ 6344315 Email: Jochen Fier

 

Erika Ullmann-Biller


Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Philipp-Schneider-Str. 8
50171 Kerpen
Schwerbehindertenvertretung und
Hauptschwerbehindertenvertretung der
Polizei NRW beim Innenministerium NRW


Tel.: 0211/8713288 Email Erika Ullmann-Biller
 

Jürgen Franke
Kreispolizeibehörde Soest
Roßfeld 2
59557 Lippstadt

Tel: 02921/9100-0 Email: Jürgen Franke

weitere Informationen

Verbunden mit dem Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer ist die Stiftung berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Spendenquittungen auszustellen.

Die Nordrhein-Westfälische Polizei-Stiftung ist nach § 5 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Stiftung fördert mildtätige Zwecke. Sie ist somit als gemeinnützig anerkannt.

Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern aller im Polizei-Hauptpersonalrat vertretenen Berufsvertretungen / Gewerkschaften
1. Gewerkschaft der Polizei (GdP)
2. Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
3. Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Seit Inkrafttreten der neuen Stiftungssatzung kann der Vorstand um zwei zusätzliche Mitglieder erweitert werden, die nicht gleichzeitig dem Polizei-Hauptpersonalrat angehören müssen.

Neben den Aufgaben, die sich durch die Stiftungs-Satzung einerseits und das Stiftungsrecht andererseits ergeben, ist es das Bestreben und die Aufgabe des Vorstandes, die Nordrhein-Westfälische Polizei-Stiftung darzustellen.
Dazu nehmen wir an Veranstaltungen und Ausstellungen der Polizei oder mit Polizeibezug teil.
Schließlich ist es vorrangige Aufgabe einer Stiftung, Geld zu sammeln, das den Betroffenen und deren Angehörigen zugute kommt.

Die Aufgaben ergeben sich aus dem Satzungsauftrag. Die Stiftungs-Satzung bildet den Rahmen für das Handeln des Vorstandes.